Zur Navigation springen Zum Inhalt springen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.


Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Kurztext

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

 

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

 

Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

Voraussetzungen

  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Ansprechpartner

Fachteam 2.1 Bürgerbüro

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-01   |   Fax: 04331 6677-901
E-Mail: k.blunck[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Kirsten Blunck Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-58   |   Fax: +49 4331 6677-958
E-Mail: k.blunck[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 9  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Kathleen Grünhagen Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-59   |   Fax: +49 4331 6677-959
E-Mail: k.gruenhagen[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 7/8  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Birgit Koch Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-60   |   Fax: +49 4331 6677-960
E-Mail: b.koch[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 7/8  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Birgit Ramm Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-61   |   Fax: +49 4331 6677-961
E-Mail: b.ramm[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 6/7  


expand_less