Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
- Bewachungsgewerbe: Bestimmte Bewachungsaufgaben (Ladendetektive, Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher) - Erlaubnis
- Energieversorgung: Geschlossene Verteilernetze (Objektnetz / Industrie- oder Werknetze) - Genehmigung
- Fischereischein ausstellen bei Verlust
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Seilbahnbetrieb: Genehmigung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.