Schwerlast- oder Großraumtransporte bedürfen einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung.
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte (einschließlich Ladung) die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beziehungsweise einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.
Bei Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen, welche die gesetzlichen Grenzmaße überschreiten, ist außerdem eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein ist gemäß § 44 Abs. 3a STVO i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 2 und 5 Straßenverkehrsrecht-Zuständigkeitsverordnung zuständig für
- die Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Abs. 3 StVO und Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 und Nr 5 STVO,
- die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO
Kontakt: gst@lbv-sh.landsh.de
Zuständige Stelle
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Dezernat 43 "Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht, Großraum- und Schwertransporte, VB für Autobahnen"
Fachbereich 433, Großraum- und Schwertransport, VB für Autobahnen"
Kontakt: gst[at]lbv-sh.landsh.de
Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung,
- Unterlagen über das Fahrzeug/die Fahrzeugkombination einschließlich Ladung.
- §§ 18, 22, 29, 44 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
- § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Erlaubnisse/Ausnahmegenehmigungen sind - rechtzeitig vor Beginn eines Transports - schriftlich zu beantragen.
Die Entscheidung erfolgt nach Anhörung aller zu beteiligenden Behörden.
Was sollte ich noch wissen?
Die näheren Einzelheiten über die Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen ergeben sich aus den Verwaltungsvorschriften zu § 29 Abs. 3 StVO beziehungsweise § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.
Eine Antragstellung ist auch in einem elektronischen Genehmigungsverfahren - Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) - möglich. In diesem Verfahren können Sie sich als Verfahrensbeteiligter jederzeit über den Stand des Verfahrens informieren.
Ansprechpartner
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel:
0431 3830
|
Fax:
0431 383-2754
E-Mail:
poststelle-kiel[at]lbv-sh.landsh.de