Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachteam 3.2 Abgaben und Steuern
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Gemeinde Fockbek
für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
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+49 4331 6677-0
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Fax:
+49 4331 6677-66
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Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch ist ganztägig geschlossen.
Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.
Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)
Sachbearbeitung
Fachteam 3.2 [Abgaben, Steuern]
Fachdienst 3 - Finanzen, Abgaben
Tel:
+49 4331 6677-32
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Fax:
+49 4331 6677-932
E-Mail:
b.joens[at]fockbek.de
Etage:
Erdgeschoss, Nebengebäude
|
Zimmer:
3
Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)
Sachbearbeitung
Fachteam 3.2 [Abgaben, Steuern]
Fachdienst 3 - Finanzen, Abgaben
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+49 43316677-35
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Fax:
+49 4331 6677-935
E-Mail:
j.tiessen[at]fockbek.de
Etage:
Erdgeschoss, Nebengebäude
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Zimmer:
2