Eine Immisionsschutzrechtliche Genehmigung benötigt ein Betrieb, der schädlich auf die Umwelt einwirkt oder die Allgemeinheit gefährdet / belästigt.
- Genehmigungen für Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeignissen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
- Gewerbe freiberuflich: Auskunft
- Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen
- Rundfunkveranstalter: Zulassung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.