Wer im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann unter Auflagen erteilt und auf einzelne Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beschränkt werden.
Versagungsgründe finden Sie unter § 33 Kreditwesengesetz (KWG).
An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Angaben über die beizubringenden Unterlagen enthält § 32 Kreditwesengesetz (KWG).
- Europäischer Rechtsanwalt: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
- Unterrichtung für Gastwirte
- Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
Web:
www.bafin.de