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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ausnahmen von den Regelungen über den Betrieb von Geräten und Maschinen können bei den jeweils zuständigen Behörde beantragt werden.


Einschlägige Regelungen über den Betrieb von Geräten und Maschinen enthalten das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV).

Diese Regelungen richten sich grundsätzlich sowohl an Unternehmer als auch an Privatpersonen.

So dürfen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BImSchV Geräte und Maschinen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten im Freien an Sonn- und Feiertagen ganztätig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden. Spezielle Regelungen bestehen für Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsammler, die nicht das gemeinschaftliche Umweltzeichen (europäisches Umweltzeichen) tragen oder nicht den Anforderungen an die zulässigen Schallleistungspegel der Stufe II in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG entsprechen. Diese dürfen auch in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie 17:00 Uhr und 20:00 Uhr nicht betrieben werden.

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Einschränkungen des § 7 Abs. 1 der 32. BImSchV zulassen. Der Zulassung bedarf es nicht, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen im Einzelfall zur Abwendung einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist (§ 7 Abs. 2 der 32. BImSchV).

 

  • An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU), wenn es um den gewerblichen Einsatz oben genannter Maschinen und Geräte geht,
  • an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um den nicht-gewerblichen Einsatz oben genannter Maschinen und Geräte geht.

 

Die Ausnahmegenehmigung muss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.

 

  • Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG),
  • §§ 7, 8 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV).

BImSchG

§§ 7 ff. 32. BImSchV

 

Ansprechpartner

Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-57   |   Fax: 04331 6677-57
E-Mail: ordnungsamt[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit)

Frau Anna Belajow Icon Vcard

Tel: 04331 6677-57   |   Fax: 04331 6677-957
E-Mail: a.belajow[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3  

Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit)

Herr Benjamin Ditz Icon Vcard

Tel: 04331 6677-70   |   Fax: 04331 6677-970
E-Mail: b.ditz[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5  

Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit)

Frau Svenja Sievers Icon Vcard

Tel: 04331 6677-26   |   Fax: 04331 6677-926
E-Mail: s.sievers[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3  


Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Herr Hans-Jörn David Icon Vcard

Fachteamleitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-57   |   Fax: +49 4331 66779-57
E-Mail: h.david[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 5  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Herr Benjamin Ditz Icon Vcard

Fachdienstleitung
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677 -70   |   Fax: +49 4331 6677970
E-Mail: b.ditz[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 12  


Leitung Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Leitung Fachdienst 2 - Bürgerdienste)

Herr Benjamin Ditz Icon Vcard

Tel: 04331 6677-70   |   Fax: 04331 6677-970
E-Mail: b.ditz[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5  


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