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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Legehennenstall darf nur dann Eier in den Verkehr bringen, wenn er registriert ist und er die Eier mit seiner Registrierungsnummer gekennzeichnet hat.


Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme: Direktvermarktung).

Registrierungspflichtig sind:

  • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.

Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht.

Achtung: Erzeuger, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, unterliegen der Registrierungspflicht.

 

An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt).

 

Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG).

LegRegG

 

Ansprechpartner

Landeslabor Schleswig-Holstein

Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel: +49 4321 904-600   |   Fax: +49 4321 904-619
E-Mail: info[at]lsh.landsh.de


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