Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden. Eine Abmeldung ist nur bei einem Umzug ins Ausland erforderlich.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- beziehungsweise abmelden.
Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden.
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z.B. Nebenwohnung) aufgeben.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt).
Keine
- Personalausweis oder
- gegebenenfalls Geburtsurkunde oder
- gegebenenfalls andere Urkunde zur Identität.
- Wohnungsgeberbestätigung
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Darüber hinaus kann Ihnen eine Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro nach § 54 Abs. 3 BMG drohen.
Ansprechpartner
Fachteam 2.1 Bürgerbüro
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
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04331 6677-901
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Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
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Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)
Tel:
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Gemeinde Fockbek
für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
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Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch ist ganztägig geschlossen.
Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.
Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)
Sachbearbeitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste
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9
Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)
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Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)
Sachbearbeitung
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b.koch[at]fockbek.de
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Zimmer:
7/8