Öffentliche Auftraggeber müssen Aufträge zur Deckung des Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen grundsätzlich öffentlich ausschreiben.
Öffentliche Auftraggeber wie z.B. das Land und die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Aufträge zur Deckung ihres Bedarfs an Gütern und Dienstleistungen sowie zur Durchführung ihrer Baumaßnahmen grundsätzlich im Rahmen von Ausschreibungen zu vergeben.
An öffentliche Auftraggeber, wie zum Beispiel Kommunen, Ämter, Kreise, Land, Bund.
Öffentliche Ausschreibungen müssen veröffentlicht werden. Die meisten öffentlichen Auftraggeber verwenden dazu eine eigene Internetseite. Aktuelle Ausschreibungen sind auch auf service.bund.de zu finden.
Ausschreibungen oberhalb bestimmter Schwellenwerte müssen im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union (SIMAP) veröffentlicht werden.
Aus den Veröffentlichungen geht hervor, welche Antragsunterlagen erforderlich sind, wo und wie diese abgefordert werden können und welche Kosten gegebenenfalls anfallen.
Die erforderlichen Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu der jeweiligen Ausschreibung zu finden. Einige öffentliche Auftraggeber haben zusätzlich entsprechende Formulare auf ihren Internetseiten zum Herunterladen eingestellt.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Aktuelle Ausschreibungen und Bekanntmachungen zu vergebenen Aufträgen finden Sie auf der Service-Plattform des Bundes.
Plattform des Landes Schleswig-Holstein
- Existenzgründungsförderung
- Förderung von Fischerei, Aquakultur und Meeresschutz in Schleswig-Holstein (EU-Förderperiode 2014 - 2020)
- Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) in der Förderperiode 2014-2020
- Integrierte ländliche Entwicklung (Dorfentwicklung + Leader)
- Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
Ansprechpartner
Gemeinde Fockbek
für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel:
+49 4331 6677-0
|
Fax:
+49 4331 6677-66
E-Mail:
info[at]fockbek.de
Web:
www.fockbek.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch ist ganztägig geschlossen.
Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.
Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)
Fachdienstleitung
Fachdienst 4 - Bauen, Planung und Umwelt
Tel:
+49 4331 6677-44
|
Fax:
+49 43316677-944
E-Mail:
u.fuchs[at]fockbek.de
Etage:
Erdgeschoss, Nebengebäude
|
Zimmer:
8
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Leitung Fachdienst 4 - Bauen, Planung und Umwelt
Rendsburger Strasse 42
24787 Fockbek
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Leitung Fachdienst 4 - Bauen, Planung und Umwelt)
Tel:
04331 6677-44
|
Fax:
04331 6677-944
E-Mail:
u.fuchs[at]fockbek.de
|
Zimmer:
Rathaus Nebengebäude, EG | Zimmer 8