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Privatpersonen, die an einem anderen Tag, als dem Jahreswechsel, Feuerwerkskörper abbrennen möchten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung.


Von Privatpersonen über 18 Jahren dürfen pyrotechnische Gegenstände nur zum Jahreswechsel (31. Dezember/1. Januar) abgebrannt werden. Dies betrifft Feuerwerkskörper der Klasse II beziehungsweise nach neuer Bezeichnung pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“).

Eine Ausnahmegenehmigung benötigen Sie, wenn Sie als Privatperson (das heißt, ohne im Besitz einer Erlaubnis nach §§ 7, 27 Sprengstoffgesetz beziehungsweise eines Befähigungsscheins gemäß § 20 Sprengstoffgesetz zu sein) zu einem anderen Zeitraum (das heißt, zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember) selbst Feuerwerkskörper (Klasse II/Kategorie F2) abbrennen möchten.

Die Ausnahmegenehmigung kann aus begründetem Anlass (zum Beispiel Goldene Hochzeit) erteilt werden; es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.

Wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, so wird diese öffentlich bekannt gegeben.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk das Feuerwerk abgebrannt werden soll.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung eines privaten Feuerwerks über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

 

Erst nachdem Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, dürfen Sie Feuerwerkskörper der Klasse II/Kategorie F2 in einem Feuerwerksbetrieb erwerben.

 

Es können Gebühren erhoben werden. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Kopie des Personalausweises (als Nachweis des Alters).

 

§ 24 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).

§ 24 1.SprengVO

 

Der Antrag ist formlos, aber schriftlich zu stellen. Er muss folgende Informationen enthalten:

  • Anlass,
  • Datum und
  • Abbrennort des Feuerwerks.

Was sollte ich noch wissen?

Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerkskörper der Klasse III/Kategorie F3 (Mittelfeuerwerk), IV/F4 (Großfeuerwerk) oder T/P1, P2, T2, T2 (pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke oder Bühnenfeuerwerk) abbrennen.

Besitzer einer Erlaubnis beziehungsweise eines Befähigungsscheins gemäß Sprengstoffgesetz (§§ 7, 27, 20 SprengG) müssen Feuerwerke der Klasse II/Kategorie F2 in der Zeit zwischen 2. Januar und 30. Dezember vorab schriftlich anzeigen. Feuerwerke der Klasse III/Kategorie F3, IV/F4, T / P1, P2, T1, T2 müssen ganzjährig vorab schriftlich angezeigt werden. Hierbei gilt gemäß § 23 der 1. SprengV eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerks; in unmittelbarer Nähe zu Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasser-/Seeschifffahrtsstraßen gilt eine Frist von 4 Wochen.

 

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-57   |   Fax: 04331 6677-57
E-Mail: ordnungsamt[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit)

Frau Anna Belajow Icon Vcard

Tel: 04331 6677-57   |   Fax: 04331 6677-957
E-Mail: a.belajow[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3  

Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit)

Herr Benjamin Ditz Icon Vcard

Tel: 04331 6677-70   |   Fax: 04331 6677-970
E-Mail: b.ditz[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5  

Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit)

Frau Svenja Sievers Icon Vcard

Tel: 04331 6677-26   |   Fax: 04331 6677-926
E-Mail: s.sievers[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3  


Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Herr Hans-Jörn David Icon Vcard

Fachteamleitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-57   |   Fax: +49 4331 66779-57
E-Mail: h.david[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 5  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Herr Benjamin Ditz Icon Vcard

Fachdienstleitung
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677 -70   |   Fax: +49 4331 6677970
E-Mail: b.ditz[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 12  


Leitung Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Leitung Fachdienst 2 - Bürgerdienste)

Herr Benjamin Ditz Icon Vcard

Tel: 04331 6677-70   |   Fax: 04331 6677-970
E-Mail: b.ditz[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5  


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