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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Festsetzung und Erhebung der Steuern (mit Ausnahme der Gemeindesteuern) obliegt den Finanzämtern.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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