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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Vergabe von Straßennamen erfolgt durch die jeweils zuständige Gemeinde.


Die Straßennamensgebung ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.

Straßennamen:
Straßennamen dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für Bürger und Behörden in gleicher Weise. Neben der Ordnungsfunktion kann die Straßenbenennung der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.
Das Recht, den öffentlichen Straßen (und Plätzen) Namen zu geben, ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinden. Das Benennungsrecht umfasst auch das Recht, bestehende Namen zu ändern. Die Straßenbenennung steht im Ermessen der Gemeinde. Sie hat bei der Wahl des Straßennamens einen weiten Ermessensspielraum. Ein „Recht“ auf einen bestimmten Straßennamen hat der Anlieger nicht. Die Straßennamen müssen eine hinreichende Unterscheidbarkeit gewährleisten. Bei einer Straßenumbenennung sind bestehende Interessen der Anlieger an der Beibehaltung des bisherigen Straßennamens im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.

Straßennamensschilder:
Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen seiner Kompetenz für die Erschließung von Grundstücken in § 126 Baugesetzbuch Regelungen für Kennzeichen und Hinweisschilder für Erschließungsanlagen und für (Haus-) Nummern getroffen. Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen, Ändern und Entfernen von Kennzeichen und Hinweisschildern für Erschließungsanlagen auf seinem Grundstück zu dulden. Auch das Betreten des Grundstückes zu diesem Zweck ist zu dulden. Die Kosten der Anbringung der Straßennamensschilder hat der Erschließungsträger (nicht der Grundstückseigentümer) zu tragen.

 

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren Bezirk die Straße oder der Platz liegt.

 

Ansprechpartner

Fachteam 4.1 Straßen/Wege/Plätze III

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-46   |   Fax: 04331 6677-946
E-Mail: s.schindler[at]fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Fachteam 4.1 Straßen/Wege/Plätze III)

Frau Nadine Romahn-Reusch Icon Vcard

Tel: 04331 6677-43   |   Fax: 04331 6677-943
E-Mail: n.romahn-reusch[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Nebengebäude, OG | Zimmer 9  


Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Herr Meikel Frey Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 4.1 [Bauverwaltung und Planung]
Fachdienst 4 - Bauen, Planung und Umwelt

Tel: +49 4331 6677-49   |   Fax: +49 4331 6677-949
E-Mail: m.frey[at]fockbek.de
Etage: Obergeschoss, Nebengebäude   |   Zimmer: 12  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Herr Thomas Hansen Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 4.1 [Bauverwaltung und Planung]
Fachdienst 4 - Bauen, Planung und Umwelt

Tel: +49 4331 6677-28   |   Fax: +49 4331 6677-928
E-Mail: t.hansen[at]fockbek.de
Etage: 1. Obergeschoss, Nebengebäude   |   Zimmer: 12  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Nadine Romahn-Reusch Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 4.1 [Bauverwaltung und Planung]
Fachdienst 4 - Bauen, Planung und Umwelt

Tel: +49 4331 6677-43   |   Fax: +49 4331 6677-943
E-Mail: n.romahn-reusch[at]fockbek.de
Etage: 1. Obergeschoss, Nebengebäude   |   Zimmer: 9  


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