Telekommunikationsdienstleistungserbringer: Meldepflicht, Anzeigepflicht, Auskunftspflicht und Informationspflicht
Wer gewerblich Telekommunikationsnetze betreiben oder Telekommunikationsdienste erbringen möchte, muss dieses der Bundesnetzagentur melden.
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
- Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Recht zur Teilnahme
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.