Tierversuche darf nur durchführen, wer die dafür erforderlichen Fachkenntnisse besitzt.
Tierversuche werden nur genehmigt, wenn die durchführenden Personen die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nachweisen.
Für bestimmte Versuche gelten spezielle Voraussetzungen, das heißt Tierversuche an Wirbeltieren, ausgenommen Versuche nach § 8 Abs. 7 Nr. 2 Tierschutzgesetz, dürfen nur von Personen
- mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin / Medizin oder
- mit abgeschlossenem naturwissenschaftlichem Hochschulstudium oder
- die auf Grund einer abgeschlossenen Berufsausbildung nachweislich die erforderlichen Fachkenntnisse haben,
durchgeführt werden.
Tierversuche mit operativen Eingriffen an Wirbeltieren dürfen nur von Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium
- der Veterinärmedizin / Medizin oder
- der Biologie - Fachrichtung Zoologie -, wenn diese Personen an Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen tätig sind,
durchgeführt werden.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, wenn der Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse auf andere Weise erbracht wird.
An das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).
In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 26,00 bis 77,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genauer Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- § 9 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) (Tarifstelle 14.4.1.6) - VwGebV SH.
- Energieversorgung: Geschlossene Verteilernetze (Objektnetz / Industrie- oder Werknetze) - Genehmigung
- Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beantragen
- Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
- Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde: Rentenberatung - Registrierung
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-7239
E-Mail:
schriftgutstelle[at]melund.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html
Postanschrift:
24171 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr