Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten in Anspruch nehmen
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:
- Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
- Soziale Schwierigkeiten:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soziale Beziehungen
- Straffälligkeit
SolltenSiediese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffungund Erhaltung einer Woh-
nung - Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul-bzw. Berufsausbildung
- Geld-und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
stationärer Unterbringung
Verfahrensablauf
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechendeKontaktanfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
- Mögliche Hilfen sindunter anderem: Hilfen zurGesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
An wen muss ich mich wenden?
- Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten.Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS
NRW)
Fachlich freigegeben am
28.04.2023