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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Breiholz ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.breiholz.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Ein Gebärdenvideo & eine Seite in leichter Sprache sind nicht vorhanden.
  • Die PDF-Dateien sind aktuell noch nicht barrierefrei gestaltet.
  • Es sind Syntaxfehler vorhanden.
  • Sucheingabefelder sind nicht immer vollständig programmatisch ermittelbar.
  • Jedes Suchergebnis ist als eigene Liste strukturiert und nicht als ein Listenelement.
  • Suchergebnisse führen zu sich wiederholenden Linktexten.
  • Die Tastaturnavigation im Hauptmenü ist nur eingeschränkt möglich.
  • Es sind mehrere Navigationsbereiche vorhanden, die sich programmatisch nicht voneinander unterscheiden.
  • Die Alternativtexte für Bedienelemente sind nicht immer aussagekräftig genug oder fehlen teilweise.
  • Die Kontraste im Menü und von Texten entsprechen nicht ganz den Anforderungen.
  • Die Slidershow im Banner ist nicht abschaltbar und der Tastaturfokus der seitlichen Bedienelemente ist nicht ersichtlich.
  • Es werden nicht alle fehlerhaften Formularfelder angezeigt, sondern nur das Erste.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.09.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 12.09.2023 vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 12.09.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter:

Gemeinde Breiholz
Eiderstraße 10 B
24797 Breiholz

Vertreten durch
Bürgermeister Thorsten Marxen

Kontakt
Telefon: +49 0 43 32 / 91 23
E-Mail: atm-marxen[at]t-online.de

an.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 71 21
24171 Kiel

Telefon: +49 4 31 / 9 88 16 20
E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de

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