Wer im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann unter Auflagen erteilt und auf einzelne Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beschränkt werden.
Versagungsgründe finden Sie unter § 33 Kreditwesengesetz (KWG).
An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Angaben über die beizubringenden Unterlagen enthält § 32 Kreditwesengesetz (KWG).
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung für Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten
- Schädlingsbekämpfung gewerbsmäßig: Anzeige
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
Web:
www.bafin.de