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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie haben als deutsche Person im Ausland geheiratet, haben keinen Inlandswohnsitz und möchten die Eheschließung im Eheregister in Deutschland beurkunden lassen?


Eine im Ausland geschlossene Ehe ist hier anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde. Als Nachweis dafür gilt grundsätzlich die Heiratsurkunde. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich. Es besteht keine Verpflichtung die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber diese hat natürlich Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich bei uns eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht und Sie haben als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert.

Kurztext

  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
  • Hat eine deutsche Person im Ausland die ehe geschlossen, so kann die eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
  • Es besteht keine Verpflichtung einer Nachbeurkundung.
  • Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.

 

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

Schönstedtstraße 5

13357 Berlin

Telefon: 030 115

Wenn Sie einen Wohnsitz im Inland haben, ist Ihr örtliches Standesamt zuständig.

Zuständige Stelle

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

Schönstedtstraße 5

13357 Berlin

Telefon: 030 115

Wenn Sie einen Wohnsitz im Inland haben, ist Ihr örtliches Standesamt zuständig.

 

  • Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
  • Das Standesamt 1 in Berlin prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.

Voraussetzungen

  • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an.
  • Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen.
  • Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

 

  • 89,00 EUR Beurkundung der Eheschließung im Ausland
  • 33,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
  • 57,00 EUR Erklärung zur Namensführung, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist
  • 38,00 EUR gegebenenfalls Angleichung von Namen
  • 30,00 EUR gegebenenfalls Abgabe einer Versicherung an Eides statt
  • 12,00 EUR Ausstellung einer Eheurkunde
  • 6,00 EUR jede weitere gleichzeitig beantragte Eheurkunde

Diese Gebühren gelten für das Standesamt in Berlin.

Wenn Sie einen Wohnsitz im Inland haben, ist Ihr örtliches Standesamt zuständig. In Schleswig-Holstein können folgende Gebühren anfallen:

  • 80,00 EUR Beurkundung der Eheschließung im Ausland
  • 30,00 EUR Erklärung zur Namensführung
  • 30,00 EUR gegebenenfalls Angleichung von Namen
  • 30,00 EUR gegebenenfalls Abgabe einer Versicherung an Eides statt
  • 15,00 EUR Ausstellung einer Eheurkunde oder einer Bescheinigung über die Namensführung
  • 7,50 EUR jede weitere gleichzeitig beantragte Eheurkunde“

 

  • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
  • Bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
  • beglaubigte Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte.
  • Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
  • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk.
  • Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk"))
  • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
  • Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
  • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
  • ​​​​​​​Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.

 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtung
  • Feststellungsverfahren

 

Ansprechpartner

Fachteam 1.4 Standesamt

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Fachteam 1.4 Standesamt)

Frau Maren Rohwedder Icon Vcard

Tel: 04331 6677-73   |   Fax: 04331 6677-973
E-Mail: m.rohwedder[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3  


Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Maren Rohwedder Icon Vcard

Fachteamleitung
Fachteam 2.2 [Standesamt]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-73   |   Fax: +49 4331 6677-973
E-Mail: m.rohwedder[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 3  


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