Wer eine Sehteststelle betreiben möchte, benötigt eine behördliche Anerkennung.
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.