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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Sehteststelle betreiben möchte, benötigt eine behördliche Anerkennung.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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