Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Breiholz ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG), in dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments umgesetzt wird, barierrefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.breiholz.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit dem LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen erfüllen.
- Formularfelder, die sich auf die Nutzenden selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein autocomplete-Attribut.
- Formulare, die eine Datumauswahl enthalten, sind nicht vollständig mit der Tastatur erreichbar.
- Bei einigen Formularen werden Captchas für den Spamschutz verwendet, die nicht barrierefrei auslesbar sind.
- Nach Absenden eines Formulars wird der Fokus nicht automatisch auf die Bestätigungsmeldung gelegt, so das nicht ersichtlich ist, ob das Absenden erfolgreich war.
- Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators zeigt Fehler in der HTML-Syntax, so dass bei Screenreadern eventuell Probleme beim Umgang mit der Seite auftreten können.
- Der Digitale Ortsplan ist nur eingeschränkt nutzbar. Die Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit nicht allem Anforderungen der BITV entsprechen kann. Eine Verbesserung der Tastatursteuerung wird jedoch angestrebt.
- In nicht allen Bereichen der Website werden die individuellen Browsereinstellungen bzgl. der Schriftgröße übernommen.
- Zitate werden nicht mit dem blockquote-Attribut ausgezeichnet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung (www.bitvtest.de) erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 18.04.2024
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info(at)fockbek.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehender Mitteilungen ist:
Gemeinde Breiholz
Bürgermeister Thorsten Marxen
Eiderstraße 10 B
24797 Breiholz
Telefon: +49 (04332) 9123
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderung an die Barrierefreiheit zu stellen:
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen öffentlicher Stellen
Karolinenweg 1
24105 Kiel
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/