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Zweitwohnsteuer

Gemeinden können für Nebenwohnsitze eine Zweitwohnungssteuer

erheben.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH)