Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.


Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.

Kurztext

Die von den Gemeinden erhobenen Erschließungsbeiträge werden nach Abschluss der Erschließungsarbeiten auf der Grundlage tatsächlich entstandener Kosten erhoben.

 

Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

Zuständige Stelle

Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

 

Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

Bearbeitungsdauer

Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.

 

Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

 

Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.

 

Formulare: keine

Persönliches Erscheinen: nein

Online-Verfahren: keine

Was sollte ich noch wissen?

Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.

 

Ansprechpartner

Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Herr Uwe Fuchs Icon Vcard

Fachdienstleitung
Fachdienst 4 - Bauen, Planung und Umwelt

Tel: +49 4331 6677-44   |   Fax: +49 43316677-944
E-Mail: u.fuchs[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss, Nebengebäude   |   Zimmer: 8  


Leitung Fachdienst 4 - Bauen, Planung und Umwelt

Rendsburger Strasse 42
24787 Fockbek


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Leitung Fachdienst 4 - Bauen, Planung und Umwelt)

Herr Uwe Fuchs Icon Vcard

Tel: 04331 6677-44   |   Fax: 04331 6677-944
E-Mail: u.fuchs[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Nebengebäude, EG | Zimmer 8  


expand_less