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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ein Betrieb, der forstliches Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, erzeugen möchte, muss dies anmelden.


Zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss Ihr Betrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

 

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

 

Die Bereisung durch die Zulassungskommission findet einmal jährlich im Oktober statt. Anträge sind daher bis Mitte des Jahres einzureichen.

 

Keine

 

Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Bestandsdaten der letzten Forsteinrichtung,
  • aktuelle Forstkarten des betreffenden Bestandes.

 

  • § 7 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG),
  • Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung (FoVZV).

§ 7 FoVG

FoVZV

 

Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Postanschrift:

24171 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr


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