Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Kurztext
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Ansprechpartner
Fachteam 2.1 Bürgerbüro
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel:
04331 6677-01
|
Fax:
04331 6677-901
E-Mail:
k.blunck[at]fockbek.de
Web:
www.fockbek.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)
Tel:
04331 6677-58
|
Fax:
04331 6677-958
E-Mail:
k.blunck[at]fockbek.de
|
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 9
Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)
Tel:
04331 6677-59
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Fax:
04331 6677-959
E-Mail:
k.gruenhagen[at]fockbek.de
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Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7
Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)
Tel:
04331 6677-62
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Fax:
04331 6677-962
E-Mail:
m.johannsen[at]fockbek.de
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Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7
Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)
Tel:
04331 6677-60
|
Fax:
04331 6677-960
E-Mail:
b.koch[at]fockbek.de
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Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7
Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)
Tel:
04331 6677-61
|
Fax:
04331 6677-961
E-Mail:
b.ramm[at]fockbek.de
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Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7