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Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.


Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Kurztext

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

 

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Zuständige Stelle

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

 

Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

 

Ansprechpartner

Fachteam 2.1 Bürgerbüro

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-01   |   Fax: 04331 6677-901
E-Mail: k.blunck[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)

Frau Kirsten Blunck Icon Vcard

Tel: 04331 6677-58   |   Fax: 04331 6677-958
E-Mail: k.blunck[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 9  

Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)

Frau Kathleen Grünhagen Icon Vcard

Tel: 04331 6677-59   |   Fax: 04331 6677-959
E-Mail: k.gruenhagen[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7  

Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)

Frau Monique Johannsen Icon Vcard

Tel: 04331 6677-62   |   Fax: 04331 6677-962
E-Mail: m.johannsen[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7  

Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)

Frau Birgit Koch Icon Vcard

Tel: 04331 6677-60   |   Fax: 04331 6677-960
E-Mail: b.koch[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7  

Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)

Frau Birgit Ramm Icon Vcard

Tel: 04331 6677-61   |   Fax: 04331 6677-961
E-Mail: b.ramm[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7  


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