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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person.


Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Kurztext

Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

 

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

 

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
  • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
  • Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

 

  • 12,00 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft (schriftliche oder persönliche Anfrage),
  • 16,00 Euro für Melderegisterauskünfte mit größerem Verwaltungsaufwand,
  • 5,00 Euro für eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft (Anfrage über das Internet),
  • 5,50 Euro für eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft (Anfrage über das Internet) durch registrierte Großanfrager,
  • 14,00 Euro für erweiterte Melderegisterauskünfte.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind beziehungsweise sich den vom Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

 

Ansprechpartner

Fachteam 2.1 Bürgerbüro

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-01   |   Fax: 04331 6677-901
E-Mail: k.blunck[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)

Frau Kirsten Blunck Icon Vcard

Tel: 04331 6677-58   |   Fax: 04331 6677-958
E-Mail: k.blunck[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 9  

Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)

Frau Kathleen Grünhagen Icon Vcard

Tel: 04331 6677-59   |   Fax: 04331 6677-959
E-Mail: k.gruenhagen[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7  

Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)

Frau Monique Johannsen Icon Vcard

Tel: 04331 6677-62   |   Fax: 04331 6677-962
E-Mail: m.johannsen[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7  

Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)

Frau Birgit Koch Icon Vcard

Tel: 04331 6677-60   |   Fax: 04331 6677-960
E-Mail: b.koch[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7  

Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)

Frau Birgit Ramm Icon Vcard

Tel: 04331 6677-61   |   Fax: 04331 6677-961
E-Mail: b.ramm[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7  


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