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Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden. Der Verlust des Personalausweises muss unverzüglich bei der Meldebehörde angezeigt werden.


Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Ist der Personalausweis abhanden gekommen, das heißt der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens den Ausweis vorzulegen.

Kurztext

  • Personalausweis Meldung wegen Verlust
  • Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: keine
  • Fristen: unverzüglich
  • zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Die Verlustanzeige sollte - zumal im eigenen Interesse - unverzüglich erstattet werden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

 

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

Keine

 

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein).

 

§ 27 Absatz 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

§ 27 PAusWG

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

 

Ohne den Besitz eines gültigen Ausweises liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. Absatz 3 Personalausweisgesetz mit einem Bußgeld bis zu 5000,- Euro geahndet werden kann.

Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).

„Im Falle des Verlustes können Sie zur Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion anstatt Ihrer zuständige Pass- und Personalausweisbehörde auch unmittelbar die Sperrhotline um Sperrung bitten.

Die Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.

Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).“

BMI - Der Personalausweis

 

Ansprechpartner

Fachteam 2.1 Bürgerbüro

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-01   |   Fax: 04331 6677-901
E-Mail: info[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

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Tel: 04331 6677-59   |   Fax: 04331 6677-959
E-Mail: k.gruenhagen[at]fockbek.de
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E-Mail: m.johannsen[at]fockbek.de
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|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7  


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Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

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Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Birgit Ramm Icon Vcard

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