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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sofern die Kosten für eine Klassenfahrt nicht aufgebracht werden können, kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden.


Eine Schulfahrt (mehrtägige Klassenfahrt) ist Unterricht an einem anderen Ort, das heißt, es handelt sich um eine schulische Veranstaltung. Zudem soll sie das soziale Zusammenleben in einer Klasse fördern.

Bei Schulfahrten müssen die Kosten für die Schüler/innen grundsätzlich von diesen selbst beziehungsweise von deren Eltern getragen werden. Wenn die Kostenbeiträge nicht aufgebracht werden können, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten:

  • In manchen Fällen kann ein Förderverein der Schule oder ein sonstiger Sponsor die Kosten übernehmen.
  • Wenn ein Reiseveranstalter einen Freiplatz anbietet, kann die Reisegruppe entscheiden, diesen für die betreffende Schülerin/den betreffenden Schüler zu verwenden.
  • Für Bezieherinnen/Bezieher von Arbeitslosengeld II und von Sozialhilfe können die Kosten für mehrtägige Schulausflüge übernommen werden. Auch für Eltern, die weder Arbeitslosengeld II noch Sozialhilfe erhalten, können die Kosten als gesonderte Leistung erbracht werden, sofern sie die Sonderbelastung für die Schulfahrt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht voll decken können. Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen werden gesondert, das heißt zusätzlich zu den Regelleistungen, erbracht.

Die Eltern müssen eine schriftliche Einverständniserklärung über die Teilnahme ihres Kindes an der Klassenfahrt abgeben, die auch als Zahlungsversprechen für die Kosten gilt. Mit der schriftlichen Zustimmung wird das Kind verbindlich zur Klassenfahrt angemeldet. Daher sind auch dann die Kosten (anteilig) zu zahlen, wenn das Kind vor der Schulfahrt krank wird und zu Hause bleibt oder früher zurückfährt.

 

Wenden Sie sich

  • an die Schule, welche die Klassenfahrt durchführt.
  • Bezüglich Bezuschussung nach SGB II an die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Agenturen für Arbeit, ARGEn, kommunale Träger),
  • bezüglich Bezuschussung nach SGB XII an das Amt für Soziales (Sozialamt, Bürgerbüro) Ihrer Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

 

  • § 23 Abs. 3 Nr. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • § 31 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

§ 23 SGB II

§ 31 SGB XII

 

Ansprechpartner

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Regensburgerstraße 104
90478 Nürnberg

Web: web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen


Fachteam 1.2 Schule, Jugend, Kultur, Sport

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Fachteam 1.2 Schule, Jugend, Kultur, Sport)

Frau Nicole Heeschen Icon Vcard

Tel: 04331 6677-21   |   Fax: 04331 6677-921
E-Mail: n.heeschen[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, OG | Zimmer 16  

Mitarbeiter (Fachteam 1.2 Schule, Jugend, Kultur, Sport)

Frau Kira Schindler Icon Vcard

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E-Mail: k.schindler[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, OG | Zimmer 16  


Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
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Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Nicole Heeschen Icon Vcard

Fachteamleitung
Fachteam 1.2 [Schule, Jugend, Kultur, Sport]
Fachdienst 1 - Allgemeine Verwaltung

Tel: +49 4331 6677-21   |   Fax: +49 4331 6677-921
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Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

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Sachbearbeitung
Fachteam 1.2 [Schule, Jugend, Kultur, Sport]
Fachdienst 1 - Allgemeine Verwaltung

Tel: +49 4331 6677-12   |   Fax: +49 4331 6677-912
E-Mail: k.schindler[at]fockbek.de
Etage: 1. Obergeschoss   |   Zimmer: 16  


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