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Bestattungskosten können übernommen werden, sofern der Nachlass nicht ausreicht und die Bestattungspflichtigen nicht in der Lage sind die Bestattungskosten zu tragen.


In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) der/des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können.
Sofern der Nachlass der/des Verstorbenen dazu nicht ausreicht und Sie, als bestattungspflichtige Angehörige, nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

Voraussetzungen:

  • Die/der Verstorbene hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen,
  • die Erben/Angehörigen sind nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen, und andere Vorsorge wurde nicht getroffen (z.B. Bestattungsvorsorgeverträge, Sterbe-/Lebensversicherungen etc.) oder
  • es gibt keine vertraglich verpflichteten Personen, die zur Übernahme der Kosten herangezogen werden müssen.

 

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 

Der Antrag kann vor oder auch noch zeitnah nach einer Bestattung gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag bereits vor der Bestattung zu stellen oder zumindest die Angelegenheit mit der zuständigen Behörde zu besprechen.

 

Keine

 

Nachweise der/des Verstorbenen:

  • Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere:
    • Girokontoauszug vom Sterbetag,
    • Sparbücher/Geldanlagen,
    • Wohneigentum,
    • Versicherungssumme von Lebensversicherungen,
    • Kopie des Kraftfahrzeugscheins,
    • Bausparguthaben und Ähnliches.
  • Falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag,
  • Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörigen des/der Verstorbenen (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, sonstige Erben),
  • Sterbeurkunde (sobald diese vorliegt).

Nachweise des Antragstellers:

  • Erbschein, gegebenenfalls Nachweis der Erbausschlagung,
  • Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate,
  • Angaben zu weiteren Angehörigen der/des Verstorbenen (z.B. im Haushalt lebende Erben und Angehörige des Verstorbenen),
  • Nachweise über die Vermögensverhältnisse,
  • Nachweise der monatlichen Belastungen,
  • Nachweis über die aktuelle Miethöhe beziehungsweise über die Lasten bei Wohneigentum,
  • falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Originalrechnung des Bestattungsinstituts.

 

  • §§ 8, 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe,
  • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).

§§ 8, 74 SGB XII

BestattG

 

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Auch bei den örtlichen Bestattungsunternehmen können Sie sich darüber informieren, welche Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe berücksichtigt werden.

 

Ansprechpartner

Fachteam 2.2 Soziales

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Fachteam 2.2 Soziales)

Frau Serena Friedrichs Icon Vcard

Tel: 04331 6677-79   |   Fax: 04331 6677-979
E-Mail: s.friedrichs[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 4  

Mitarbeiter (Fachteam 2.2 Soziales)

Frau Nicole Fröhlich Icon Vcard

Tel: 04331 6677-87   |   Fax: 04331 6677-987
E-Mail: n.froehlich[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 11  

Mitarbeiter (Fachteam 2.2 Soziales)

Herr Melvin Schall Icon Vcard

Tel: 04331 6677-80   |   Fax: 04331 6677-980
E-Mail: m.schall[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 11  


Fachteam 2.2 Soziales & Asyl

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Fachteam 2.2 Soziales & Asyl)

Herr Thomas Möller Icon Vcard

Tel: 04331 6677-75   |   Fax: 04331 6677-975
E-Mail: t.moeller[at]fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 10  


Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info[at]fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Serena Friedrichs Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 2.3 [Soziales]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-79   |   Fax: +49 4331 6677-979
E-Mail: s.friedrichs[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 4  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Herr Thomas Möller Icon Vcard

Fachteamleitung
Fachteam 2.3 [Soziales]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-75   |   Fax: +49 4331 6677-975
E-Mail: t.moeller[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 10  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Herr Melvin Schall Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 2.3 [Soziales]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-80   |   Fax: +49 4331 6677-980
E-Mail: m.schall[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 11  


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