Bestattungskosten können übernommen werden, sofern der Nachlass nicht ausreicht und die Bestattungspflichtigen nicht in der Lage sind die Bestattungskosten zu tragen.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) der/des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses sofern sie nicht selbst Erben sind einfordern können.
Sofern der Nachlass der/des Verstorbenen dazu nicht ausreicht und Sie, als bestattungspflichtige Angehörige, nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Voraussetzungen:
- Die/der Verstorbene hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen,
- die Erben/Angehörigen sind nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen, und andere Vorsorge wurde nicht getroffen (z.B. Bestattungsvorsorgeverträge, Sterbe-/Lebensversicherungen etc.) oder
- es gibt keine vertraglich verpflichteten Personen, die zur Übernahme der Kosten herangezogen werden müssen.
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Der Antrag kann vor oder auch noch zeitnah nach einer Bestattung gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag bereits vor der Bestattung zu stellen oder zumindest die Angelegenheit mit der zuständigen Behörde zu besprechen.
Keine
Nachweise der/des Verstorbenen:
- Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere:
- Girokontoauszug vom Sterbetag,
- Sparbücher/Geldanlagen,
- Wohneigentum,
- Versicherungssumme von Lebensversicherungen,
- Kopie des Kraftfahrzeugscheins,
- Bausparguthaben und Ähnliches.
- Falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag,
- Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörigen des/der Verstorbenen (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, sonstige Erben),
- Sterbeurkunde (sobald diese vorliegt).
Nachweise des Antragstellers:
- Erbschein, gegebenenfalls Nachweis der Erbausschlagung,
- Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate,
- Angaben zu weiteren Angehörigen der/des Verstorbenen (z.B. im Haushalt lebende Erben und Angehörige des Verstorbenen),
- Nachweise über die Vermögensverhältnisse,
- Nachweise der monatlichen Belastungen,
- Nachweis über die aktuelle Miethöhe beziehungsweise über die Lasten bei Wohneigentum,
- falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Originalrechnung des Bestattungsinstituts.
- §§ 8, 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe,
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Auch bei den örtlichen Bestattungsunternehmen können Sie sich darüber informieren, welche Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe berücksichtigt werden.
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