Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Kurztext
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Ansprechpartner
Fachteam 2.1 Bürgerbüro
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel:
04331 6677-01
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Fax:
04331 6677-901
E-Mail:
k.blunck[at]fockbek.de
Web:
www.fockbek.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)
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k.blunck[at]fockbek.de
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Zimmer:
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Mitarbeiter (Fachteam 2.1 Bürgerbüro)
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Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7
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Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7
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Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7
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04331 6677-961
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Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7